"Ohne Leistungsnachweis kein BAföG!" heißt es in den Merkblättern des Studentenwerks. Kurz gesagt, nicht nur die Hochschule, sondern auch das BAföG-Amt interessiert sich für den Fortschritt des Studiums. Für BAföG-Geförderte ab dem 4. Semester bedeutet dies, dass eine Weiterförderung von den bisher erbrachten Leistungen abhängig gemacht wird.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bafög-Amt des Studentenwerks.
Ab Oktober 2018 ist der Studiendekan für die Ausstellung der Leistungsbescheinigungen i. S. d. § 48 Abs. 1 BAföG für die Studierenden der Wirtschaftswissenschaften (Bachelor Business Administration, Bachelor Wirtschaftsinformatik und Bachelor Digital Transformation in Business and Society) zuständig.
Nur vollständige Anträge können schnell bearbeitet werden. Ein vollständiger Antrag umfasst:
Die Einreichung kann
erfolgen. Nach Prüfung der Voraussetzung für eine Weiterförderung wird die Leistungsbescheinigung (Formblatt Nr. 5) positiv oder auch negativ ausgestellt. Für eine positive Bescheinigung müssen mindestens 90 ECTS-Punkte nach dem 4. Fachsemester, mindestens 120 ECTS-Punkte nach dem 5. Fachsemester nachgewiesen werden.
Bitte vermerken Sie Ihre E-Mail-Adresse bei den Unterlagen. evtl. Rückfragen können so schneller geklärt und der Antrag zügig bearbeitet werden. Sie erhalten dann auch eine Benachrichtigung, sobald die Prüfung abgeschlossen ist und die Unterlagen abholbereit sind. Grundsätzlich sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen rechnen.
Für die Gewährung von Auslands-BAföG sind spezielle Unterlagen vorzulegen.