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Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen sowie die Anrechnung außerhochschulischer Leistungen sind für unsere Fakultät von großer Bedeutung.

Anerkennung

Die Anerkennung hochschulisch erworbener Kompetenzen ist eine wesentliche Voraussetzung für die qualitative und quantitative Verbesserung von Mobilität und ein Beitrag zu flexiblen Lernpfaden von Studierenden. Bereits erworbene Kompetenzen werden somit nicht mehrfach geprüft und Studienzeiten nicht unnötig verlängert.

Rechtliche Grundlagen dazu (Lissabon-Konvention) finden Sie auf den Seiten des Referats für Qualitätsentwicklung.

Vor Immatrikulation in Passau

Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie vor Immatrikulation in Passau an einer anderen Hochschule abgelegt haben, müssen mit dem Antrag auf Anerkennung der Studiengangskoordination bearbeitet werden. Hierbei sind zusätzlich Nachweise (Modulbeschreibungen und Zeugnisse) beizufügen.

Nach der Prüfung des Antrags durch die Fachvertretung und einer Genehmigung geht der Antrag an Sie zurück und Sie können ihn für die Eintragung der Note(n) im Prüfungssekretariat abgeben.

Werden Leistungen in Höhe von mind. 25 ECTS-Credits anerkannt, so werden Sie ein Semester höhergestuft.

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Antrag auf Anerkennung vor Immatrikulation
Regelung zur Anrechnung von Studienzeiten bei der Anerkennung von ECTS- Credits aus Studiengangswechsel, Auslandsstudienzeiten etc

Während Immatrikulation in Passau - externe Leistungen

Für Inlands-Leistungen, die während Ihrer Immatrikulation in Passau an anderen Universitäten abgelegt werden (z.B. an der Virtuellen Hochschule Bayern - vhb), ist ein vorab ausgestelltes Einzel-Learning-Agreement notwendig (Zuständigkeit Lehrstühle/Lehreinheiten WIWI bzw. Dekanat WIWI zur anschließenden Notenbestätigung).

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Studienbeginn ab WiSe23/24 - Auswahl nach Studiengang:

Falls notwendig: zweite Seite Learning Agreement (gilt für alle)

Bei Studienbeginn vor WiSe23/24 bitte die Auslands-Learning-Agreement-Formulare verwenden. das Dekanat vermerkt bei der anschließenden Notenbestätigung, dass es sich um einen Inlands-Kurs handelt.

Besonderheit: Anerkennung als Schlüssel­kompetenzen/Studium Generale

Anerkennungen im Studium Generale oder im Bereich Schlüsselkompetenzen, die vor der Immatrikulation an der Universität Passau erbracht wurden, fügen Sie bitte in das Standardantragsformular der Studiengangskoordination ein.

Anerkennungen im Studium Generale oder im Bereich Schlüsselkompetenzen, die während der Immatrikulation in Passau an einer anderen Universität abgelegt werden (z. B. an der Virtuellen Hochschule Bayern – vhb) benötigen ein vorab ausgestelltes Einzel-Learning-Agreement Inland (einzureichen bei der Studiengangkoordination WIWI).

Anrechnung

Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen an der Universität Passau

Anrechnungsmöglichkeiten:

  • Im Rahmen von Praktika (praktische Module laut Prüfungsordnung)
  • Als Ersatz für im Studium nachzuweisende Kompetenzen

Rechtliche Grundlagen:

  • Gemäß Art. 86 BayHIG ist die Anrechnung gleichwertiger Leistungen möglich, max. jedoch 50 % der ECTS-Punkte.
  • Betroffene können bei Ablehnung Widerspruch einlegen.

Angerechnet werden u. a.:

  • einschlägiger, erfolgreich abgeschlossener Berufsaus-, Fort- und/oder Weiterbildung
  • einschlägiger, erfolgreich abgeschlossener Schulausbildung,
  • berufspraktischer Tätigkeit

Für Anrechnungen wird an der WIWI-Fakultät ebenfalls der Antrag auf Anerkennung verwendet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Studiengangskoordination.

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