Die Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen sowie die Anrechnung außerhochschulischer Leistungen sind für unsere Fakultät von großer Bedeutung.
Die Anerkennung hochschulisch erworbener Kompetenzen ist eine wesentliche Voraussetzung für die qualitative und quantitative Verbesserung von Mobilität und ein Beitrag zu flexiblen Lernpfaden von Studierenden. Bereits erworbene Kompetenzen werden somit nicht mehrfach geprüft und Studienzeiten nicht unnötig verlängert.
Rechtliche Grundlagen dazu (Lissabon-Konvention) finden Sie auf den Seiten des Referats für Qualitätsentwicklung.
Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie vor Immatrikulation in Passau an einer anderen Hochschule abgelegt haben, müssen mit dem Antrag auf Anerkennung der Studiengangskoordination bearbeitet werden. Hierbei sind zusätzlich Nachweise (Modulbeschreibungen und Zeugnisse) beizufügen.
Nach der Prüfung des Antrags durch die Fachvertretung und einer Genehmigung geht der Antrag an Sie zurück und Sie können ihn für die Eintragung der Note(n) im Prüfungssekretariat abgeben.
Werden Leistungen in Höhe von mind. 25 ECTS-Credits anerkannt, so werden Sie ein Semester höhergestuft.
Antrag auf Anerkennung vor Immatrikulation
Regelung zur Anrechnung von Studienzeiten bei der Anerkennung von ECTS- Credits aus Studiengangswechsel, Auslandsstudienzeiten etc
Für Inlands-Leistungen, die während Ihrer Immatrikulation in Passau an anderen Universitäten abgelegt werden (z.B. an der Virtuellen Hochschule Bayern - vhb), ist ein vorab ausgestelltes Einzel-Learning-Agreement notwendig (Zuständigkeit Lehrstühle/Lehreinheiten WIWI bzw. Dekanat WIWI zur anschließenden Notenbestätigung).
Falls notwendig: zweite Seite Learning Agreement (gilt für alle)
Bei Studienbeginn vor WiSe23/24 bitte die Auslands-Learning-Agreement-Formulare verwenden. das Dekanat vermerkt bei der anschließenden Notenbestätigung, dass es sich um einen Inlands-Kurs handelt.
Anerkennungen im Studium Generale oder im Bereich Schlüsselkompetenzen, die vor der Immatrikulation an der Universität Passau erbracht wurden, fügen Sie bitte in das Standardantragsformular der Studiengangskoordination ein.
Anerkennungen im Studium Generale oder im Bereich Schlüsselkompetenzen, die während der Immatrikulation in Passau an einer anderen Universität abgelegt werden (z. B. an der Virtuellen Hochschule Bayern – vhb) benötigen ein vorab ausgestelltes Einzel-Learning-Agreement Inland (einzureichen bei der Studiengangkoordination WIWI).
Für Anrechnungen wird an der WIWI-Fakultät ebenfalls der Antrag auf Anerkennung verwendet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Studiengangskoordination.