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Zulassung zur Promotion

Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau ist durch § 5 (Annahmevoraussetzungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät) der Fachpromotionsordnung und § 6 (Allgemeine Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin) der Allgemeinen Promotionsordnung geregelt.

Annahmevoraussetzungen

Hochschul­abschluss

Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand setzt insbesondere voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein Hochschulstudium in Wirtschaftswissenschaften oder mit Bezug zu den Wirtschaftswissenschaften durch eine Diplom-, Magister- oder Masterprüfung an einer Hochschule in Deutschland oder ein gleichwertiges Studium einer ausländischen Hochschule mit einer Note von mindestens 2,3 abgeschlossen hat.

Betreuung

Ferner setzt die Annahme als Doktorandin oder Doktorand voraus, dass ein mitwirkungsberechtigtes Mitglied der Fakultät zur Betreuung der Bewerberin oder des Bewerbers als Doktorandin oder Doktorand bereit ist. Die Zusage für eine Betreuung ist in Form einer Betreuungsvereinbarung nachzuweisen (vgl. § 6 (3) Allgemeine Promotionsordnung). Die Betreuungsvereinbarung ist vor der Antragstellung auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand zu schließen und ein Exemplar ist dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand beizufügen (vgl. § 7 und 8 Allgemeine Promotionsordnung).

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