Während der für Ihren Studiengang geltenden Anmeldefrist können Sie sich am Lehrstuhl für Klausuren zum Erwerb eines Leistungsnachweises ("Schein") anmelden. Dies ist möglich für Veranstaltung am Lehrstuhl, die nicht Teil des normalen Curriculum Ihres Studienganges sind (freiwillige Zusatzleistung).
Sollten Sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben, melden Sie dies bitte zeitgerecht dem Prüfungssekretariat.
Zur Anmeldung senden sie bitte folgende Informationen fristgerecht innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an sekretariat.fiedler@uni-passau.de mit dem Betreff „Anmeldung Scheinklausur“:
Studierende aus Bachelor-Studiengängen dürfen nicht an Klausuren der Master-Studiengänge teilnehmen (auch nicht im Rahmen einer Scheinklausur). Ebenso ist die Teilnahme von Masterstudierenden an Bachelor-Klausuren nicht zulässig. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig durch den Lehrstuhl
Die Anerkennung der erbrachten Leistung obliegt dem Prüfungssekretariat. Ob die Leistung für Ihren Studiengang anrechenbar ist, kann der Lehrstuhl nicht beurteilen. Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Anrechenbarkeit und des Anrechnungsprozesses ist ausschließlich das Prüfungssekretariat.
ERASMUS Studierende müssen sich innerhalb der Anmeldefrist über das Dekanat anmelden. Dafür senden sie bitte das Registrierungsformular ausgefüllt per Mail an dekanat.wiwi@uni-passau.de. Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen für Austauschstudierende.
Studierenden, die in einen Doppelmaster oder –bachelor eingeschrieben sind, sind verpflichtet sich bei zentral organisierten Prüfungen regulär über das Campusportal oder bei dezentral organisierten Klausuren per Mail über das Sekretariat (sekretariat.fiedler@uni-passau.de) anzumelden.
Die Möglichkeit einer Sonderklausur ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Scheinklausuren obliegen der Genehmigung durch den Lehrstuhl, wobei hierdurch kein Anspruch auf Anerkennung entsteht. Die Anerkennung der erbrachten Leistung obliegt dem Prüfungssekretariat.