Leistungen, die im Ausland oder außerhalb der Universität Passau erbracht werden, können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Studiengang angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Inhalte zu den Schwerpunkten der Lehrstühle im MIM-Bereich (Management, Innovation und Marketing) passen und den fachlichen Qualitätsstandards entsprechen.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Learning Agreements (LA) unterschieden:
Für jeden Studiengang existiert eine eigene Learning-Agreement-Vorlage. Diese sowie mehr Informationen hierzu finden sie im Downloadbereich. Das ausgefüllte Dokument senden Sie bitte an:
Für die Prüfung der Anrechenbarkeit sind insbesondere folgende Informationen erforderlich:
Bitte beachten Sie, dass (insbesondere äquivalente, aber auch ergänzende) Learning Agreements ausschließlich von den jeweils zuständigen Lehrstühlen der betreffenden Lehrveranstaltungen anerkannt werden können.
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich etwa zwei Wochen. Reichen Sie Ihr Learning Agreement daher möglichst frühzeitig und grundsätzlich vor Erbringung der Leistung ein.
Eine nachträgliche Anrechnung kann nicht garantiert werden.
Bitte verwenden Sie zur Beantragung von Learning Agreements ausschließlich die Mail-Adresse LA-MPI@uni-passau.de und kontaktieren Sie keine LehrstuhlmitarbeiterInnen direkt!
Ausführliche Informationen zum Verfahren sowie weitere Hinweise finden Sie hier.