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Learning Agreements

Was sind Learning Agreements?

Leistungen, die im Ausland oder außerhalb der Universität Passau erbracht werden, können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Studiengang angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Inhalte zu den Schwerpunkten der Lehrstühle im MIM-Bereich (Management, Innovation und Marketing) passen und den fachlichen Qualitätsstandards entsprechen.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Learning Agreements (LA) unterschieden:

  • Äquivalente LA: Bei einer äquivalenten Anrechnung wird eine Lehrveranstaltung direkt durch eine externe Leistung ersetzt. Dadurch können beispielsweise Pflichtfächer während eines Auslandsaufenthalts absolviert werden.
  • Zusätzliche LA: Bei einer zusätzlichen Anrechnung kann die externe Leistung keiner konkreten Lehrveranstaltung des Lehrstuhls zugeordnet werden. Sie weist jedoch ausreichende inhaltliche Überschneidungen mit dem Fachgebiet auf und kann daher für einen entsprechenden Schwerpunkt angerechnet werden.

Was benötige ich für eine Anrechnung?

Für jeden Studiengang existiert eine eigene Learning-Agreement-Vorlage. Diese sowie mehr Informationen hierzu finden sie im Downloadbereich. Das ausgefüllte Dokument senden Sie bitte an:

LA-MPI@uni-passau.de

Für die Prüfung der Anrechenbarkeit sind insbesondere folgende Informationen erforderlich:

  • Inhalte bzw. Curriculum der Veranstaltung
  • Prüfungsform

Bitte beachten Sie, dass (insbesondere äquivalente, aber auch ergänzende) Learning Agreements ausschließlich von den jeweils zuständigen Lehrstühlen der betreffenden Lehrveranstaltungen anerkannt werden können.

Wichtiger Hinweis

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich etwa zwei Wochen. Reichen Sie Ihr Learning Agreement daher möglichst frühzeitig und grundsätzlich vor Erbringung der Leistung ein.

Eine nachträgliche Anrechnung kann nicht garantiert werden.

Bitte verwenden Sie zur Beantragung von Learning Agreements ausschließlich die Mail-Adresse LA-MPI@uni-passau.de und kontaktieren Sie keine LehrstuhlmitarbeiterInnen direkt!

Ausführliche Informationen zum Verfahren sowie weitere Hinweise finden Sie hier.

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