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GEMA-Lizenzen: 20 % Rabatt, aber eigene Anmeldung von Musik notwendig

Wer öffentlich Musik abspielt, z. B. bei Semesterpartys und Konzerten, aber auch in universitären Projekten, benötigt eine Lizenz von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) – das gilt auch für Hochschulangehörige.

| Lesedauer: 1 Min.

Dank eines Gesamtvertrags der Hochschulrektorenkonferenz mit der GEMA erhalten Angehörige der Universität Passau 20 % Rabatt auf die Vergütungssätze.

Wichtig: Der Gesamtvertrag ersetzt nicht die eigene Anmeldung!

Eine GEMA-pflichtige Nutzung liegt vor, wenn Musik öffentlich wiedergegeben wird. Um die Rechte dafür zu erhalten, muss dies im Vorfeld über die GEMA-Website oder im Kundencenter angemeldet werden. Damit Ihnen der Rabatt gutgeschrieben wird, müssen Sie bei der Anmeldung auf die Beteiligung der Universität Passau am Gesamtvertrag mit der Hochschulrektorenkonferenz hinweisen. Wie bisher werden die Kosten von den jeweiligen Organisationseinheiten getragen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne beim Referat Steuern und wirtschaftliche Betätigungen unter wirtschaftl.betaetigung@uni-passau.de.

Kontakt

Dekanat
Raum WIWI 109
Fax: +49(0)851/5092402

Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 - 12:30 Uhr

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