Learning Agreements
1. Vor Ihrem Auslandsaufenthalt:
Wählen Sie einen oder mehrere Kurse, die im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalts angeboten werden und in Inhalt und Zeitaufwand vergleichbar zu einer am Lehrstuhl für Development Economics angebotenen Veranstaltung sind.
Bitte beachten Sie, dass eine in Passau erbrachte Leistung nur durch vorherige Anmeldung zur Notenverbesserung beim Prüfungssekretariat und dann durch eine entsprechende Leistung in Passau verbessert werden kann.
Eine bereits in Passau erbrachte Leistung kann nicht durch eine Leistung aus dem Ausland verbessert werden!
2. Beantragung des Learning Agreements
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es mit den folgenden Unterlagen per Post oder per E-Mail (DevEcon@uni-passau.de) am Lehrstuhl ein.
- Modulbeschreibung (mögliche Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch), dazu
- Basisliteratur des Kurses
- Beschreibung der Inhalte des Kurses
- Art und Dauer der Leistungsprüfung
- Anzahl der Semesterwochenstunden des Kurses
- Länge der Vorlesungszeit an der Gastuniversität
Hinweise
Die Ausstellung eines Learning Agreements ist nur bei Einreichung vollständiger Unterlagen und Beantragung VOR dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes möglich!
Falls eine Veranstaltung, für die Sie ein Learning Agreement erhalten haben, an der ausländischen Universität ausfällt, können Sie auch noch während Ihres Auslandsaufenthaltes eine Ersatzveranstaltung benennen. Btte teilen Sie uns diese so schnell wie möglich mit, wir prüfen dann, ob ein Learning Agreement möglich ist.
Falls Sie erst nach Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes Einblick in das Veranstaltungsangebot der ausländischen Universität bekommen, teilen Sie uns bitte dennoch VOR Ihrem Auslandsaufenthalt mit, dass Sie beabsichtigen, ein Learning Agreement zu beantragen, sobald Sie vor Ort sind.
Bitte beachten Sie , dass die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung dem Prüfungssekretariat obliegt. Ob die Leistung für Ihren Studiengang anrechenbar ist, kann der Lehrstuhl nicht beurteilen. Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Anrechenbarkeit und des Anrechenprozederes ist ausschließlich das Prüfungssekretariat.
Für im Ausland erbrachte Leistungen können keine Scheine ausgestellt werden!
3. Ausstellung des Learning Agreements
Wir teilen Ihnen zeitnah mit, ob die Ausstellung eines Learning Agreements möglich ist oder ob zusätzliche Informationen erforderlich sind. Sie werden benachrichtigt, wenn Sie sich das Learning Agreement im Sekretariat des Lehrstuhls abholen können.
4. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt
Beginnend mit dem Sommersemester 2017 gibt es im Rahmen der Anerkennung und Umrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen zwei Neuerungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau. Die Noten werden zentral im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Universität umgerechnet, hierbei findet ausschließlich die modifizierte Bayerische Formel Anwendung.
Informationen zur Zentralen Notenumrechnung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen, insbesondere das Transcript of Records IM ORIGINAL (keine Kopien, keine Scans) vorgelegt werden müssen!
Vorläufige Bescheinigungen/Ausdrucke von Online-Notenübersichten o.ä. genügen nicht!