Die Digitalisierung hat mittlerweile jeden Bereich unseres Lebens übernommen. Es stellt sich daher die Frage in welchem gegenseitigen Veständnis wir zu den Monopolen weniger digitaler Unternehmen stehen? Wurden Google, Facebook & Co., die nach Gewinnmaximierung im Sinne ihrer Eigentümer stehen, in irgendeiner Weise gewählt? Können wir in solch einer Umwelt noch selbstbestimmt leben? Der aufgeklärte Mensch stellt alles zur Verfügung, erfasst dabei jedoch nicht alle Auswirkungen. Digitalunternehmer sind allerdings nicht dem Gemeinwohl verpflichtet. Unentgeltlich gelieferte Daten führen zu hohen Gewinnen sehr weniger Unternehmen. Das technisch Mögliche wird umgesetzt, ohne die rechtlich zulässige Grundlage zu haben. Dies ist nur möglich, da die Sachverhalte ungemein komplex sind und von der Rechtsprechung und Politik nicht vollends verstanden werden. Im Allgemeinen herrscht ein großes Vollstreckungsdefizit, sprich geltendes Recht insbesondere im Datenschutz wird nicht oder zu wenig angewandt. Gründe hierfür sind zum einen zu wenig Respekt vor der Demokratie, sich verstärkende Wechselwirkungen zwischen zu viel Meinungs- und zu wenig Wissensgesellschaft sowie eine Unkultur des Unterlassens aufgrund von Relativismus. Am Ende müssen sich aber die Funktionsträger stets verantwortungsvoll bewusst sein, dass Versäumnis und Unterlassen schwerer wiegen als ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel. Die Lösung ist ein Digitalgesetz, das jeden Digitalunternehmer in die Pflicht nimmt. Zu klärende Inhalte sind hierbei z.B., dass die Nutzung der digitalen Oberfläche ggf. mit persönlichen Daten bezahlt wird, wer die persönlichen und andere Daten wie lange nutzt, wie der Digitalunternehmer sich finanziert und seine Umsätze erzielt sowie welchen Marktanteil der jeweilige Digitalunternehmer auf den verschiedenen, mehrseitigen Märkten hat. Das Ziel ist eine Resozialisierung der Digitalisierung in unsere Gesellschaftsordnung.