Die Einreichungsfrist beginnt am 26.04.2024 und endet am 10.05.2024 um 16 Uhr. Für jeden Wahlvorschlag ist eine bestimmte Anzahl an Unterstützenden erforderlich. Ein Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter im Senat und der Vertreterinnen und Vertreter im Studierendenparlament muss von mindestens zehn, ein Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat von mindestens fünf Unterstützenden, die in der jeweiligen Gruppe wahlberechtigt sind, durch eigenhändige Unterschrift unterzeichnet werden (§ 8 Abs. 4 Satz 1 WahlSa). Die Bewerberinnen und Bewerber können den Wahlvorschlag selbst unterzeichnen. Dokumentvorlagen für die Wahlvorschläge finden Sie online auf der Seite des Wahlamts unter dem Reiter „Dokumentvorlagen für Wahlvorschläge“. Weitere Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen können Sie dem Wahlausschreiben entnehmen.
Beachten Sie bei der Unterstützung eines Wahlvorschlags für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in die Fakultätsräte, dass Sie nur einen Wahlvorschlag an einer Fakultät unterstützen können, wenn Sie an dieser Ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen. Studierende, die an mehreren Fakultäten studieren, treffen in der Regel bei der Immatrikulation ihre Wahl dahingehend, in welcher der Fakultäten sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen möchten. Sie können jedoch in diesen Fällen Ihre bestehende Zuordnung im Wählerverzeichnis bis zu dessen Schließung durch Antrag auf Änderung des Wahlrechts an das Wahlamt – Raum N12 117, Nikolastraße 12, 94032 Passau – (oder Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags an die Funktionsadresse wahlamt@uni-passau.de) ändern. Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät können Sie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung entnehmen, die Sie im Campusportal der Universität Passau einsehen können.