„Technologiemärkte”, so Prof. Dr. Carolin Häussler von der Universität Passau, „können erheblichen ökonomischen und gesellschaftlichen Nutzen schaffen. Denn sie bieten die Möglichkeit, das von einem Unternehmen entwickelte Wissen mit den komplementären Kompetenzen und Ressourcen eines anderen Unternehmens zusammenzubringen, das dieses Wissen besser in die Anwendung bringen kann als der bisherige Eigentümer. Diese Möglichkeit, eine neu entwickelte Technologie nicht mehr selbst am Markt platzieren zu müssen, aber dennoch von ihrer Entwicklung zu profitieren, gibt den Unternehmen zusätzliche Anreize, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Technologiemärkte begünstigen somit eine effizientere Arbeitsteilung im Innovationsprozess.“
Geringe Beteiligung deutscher Unternehmen am Technologiehandel
Trotz der vielen Vorteile, die Technologiemärkte bieten, liegt die Beteiligung deutscher Unternehmen auf solchen Märkten zum Teil deutlich hinter der Beteiligung von Unternehmen anderer Länder zurück. Als „besonders kritisch“ erachtet die EFI laut Irene Bertschek, dass „die Übertragungen von am Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Patenten – auch im Verhältnis zu den Anmeldungen – in den letzten zwei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind“. Gerade in Anbetracht der aktuellen großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel und demografische Entwicklung gilt es, dieses brachliegende Potenzial ungenutzter Patente zu heben.
Schwierigkeiten bei der Identifikation geeigneter Handelspartner
Die Funktionsfähigkeit von Technologiemärkten wird in der Praxis jedoch durch eine Reihe von Hemmnissen eingeschränkt. „So ist es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auf Technologiemärkten oftmals schwierig, geeignete Handelspartner zu finden oder den Wert von IP-Rechten verlässlich einzuschätzen“, erklärt Prof. Dr. Uwe Cantner von der Universität Jena und Vorsitzender der Expertenkommission. Denn bei IP-Rechten geht es häufig um sehr komplexe Technologien, über die das Unternehmen, das seine IP-Rechte verkaufen will, besser Bescheid weiß als ein potenzieller Käufer. Hinzu kommt mangelndes Vertrauen in die Technologiemärkte, dass sie sichere und faire Transaktionen gewährleisten können.
Funktionsfähigkeit von Technologiemärkten durch bessere Rahmenbedingungen stärken
Um die Beteiligung am Technologiehandel und die Funktionsfähigkeit von Technologiemärkten zu erhöhen, sind geeignete Rahmenbedingungen sowie gezielte Anreize der öffentlichen Hand notwendig. „Hierzu fordert die EFI die Weiterentwicklung der Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts und des Europäischen Patentamts, beispielsweise mit Hilfe von Verfahren der künstlichen Intelligenz, um so relevante patentgeschützte Technologien und Handelspartner besser matchen zu können“, so Irene Bertschek. Durch eine Verknüpfung dieser bei den Patentämtern bestehenden Datenbanken mit weiteren Daten könnten Informationen zu Übertragungen von IP-Rechten effizient gebündelt und nutzerfreundlich bereitgestellt werden. Hierzu bietet sich beispielsweise die in der Start-up-Strategie vorgesehene Deal-Datenbank an, in der Übertragungen von IP-Rechten dokumentiert werden sollen. Daneben ist es dringend geboten, „stärkere, auch finanzielle, Anreize zu setzen, Eigentumsübertragungen zentral und zügig dem Deutschen Patent- und Markenamt zu melden, um die Informationsbasis zu Technologiemärkten für potenzielle Nachfrager zu verbessern“, betont Carolin Häussler.
„Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten bei Aktivitäten auf Technologiemärkten unterstützt werden“, so Uwe Cantner. Hierzu fordert die EFI, bestehende Initiativen zur Förderung der Patentierung und Verwertung von Erfindungen wie etwa das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“, fortzuführen und auszuweiten sowie die Ausarbeitung von Standardverträgen für die Übertragung von IP-Rechten weiter voranzutreiben.
Flankierend zu diesen Maßnahmen empfiehlt die EFI, bestehende Verwertungsstrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, insbesondere Technologietransfer und Patentverwertung, weiter zu professionalisieren sowie unternehmerischer und wettbewerblicher auszurichten.
Weitere Informationen:
- Das Original-Gutachten finden Sie auf den Webseiten der EFI-Kommission.
- Ein Video-Interview mit Prof. Dr. Carolin Häussler gibt es im Digitalen Forschungsmagazin der Universität Passau.
Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an Dr. Helge Dauchert (EFI- Geschäftsstelle, helge.dauchert@e-fi.de, Tel. 0173 311 6976)
oder an das Referat für Medienarbeit der Universität Passau.