Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung im Prüfungssekretariat. Bitte beachten Sie: Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, die sich nicht zu einer Prüfung angemeldet haben, haben auch keinen Anspruch darauf an der Prüfung teilzunehmen.