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Änderungen im Verfahren zur Ausstellung von Learning Agreements

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen zur Ausstellung von Learning Agreements sind umfangreiche Änderungen im Prozessablauf notwendig. Anderweitig ist kein regulärer Lehrstuhlbetrieb mehr aufrecht zu erhalten.

Bitte befolgen Sie ab sofort diese neuen Regeln. Wesentliche Änderungen sind:

  • Ansprechpartner ist ab sofort Herr Philipp Leinsle.
  • Die Einreichung der vollständigen Anträge muss persönlich während der Learning Agreement-Sprechstunde von Herrn Leinsle erfolgen.
  • Das Lehrstuhlsekretariat beantwortet keine Anfragen mehr in Bezug auf Learning Agreements.
  • Nachträgliche Learning Agreements (d.h. nach Absolvieren des Auslandsstudiums) werden grundsätzlich nicht mehr ausgestellt.

26.06.2013

Prof. Dr. Dirk Totzek

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