Learning Agreement
Antrag auf Ausstellung eines Learning Agreements
1. Vor Ihrem Auslandsaufenthalt
Wählen Sie einen oder mehrere Kurse, die im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalts angeboten werden und in Inhalt und Zeitaufwand vergleichbar zu einer am Lehrstuhl für International Economics angebotenen Veranstaltung sind.
2. Beantragung des Learning Agreements
Bitte füllen Sie dieses Formular (englische Version des Formulars) vollständig aus und reichen Sie es mit den folgenden Unterlagen am Lehrstuhl ein.
Modulbeschreibung (mögliche Sprachen: Deutsch, Englisch) dazu Basisliteratur des Kurses
Beschreibung der Inhalte des Kurses
Art und Dauer der Leistungsprüfung
Anzahl der Semesterwochenstunden des Kurses
Länge der Vorlesungszeit an der Gastuniversität
Hinweis: Die Ausstellung eines Learning Agreements ist nur bei Einreichung vollständiger Unterlagen und Beantragung VOR dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes möglich!
Bitte beachten Sie , dass die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung dem Prüfungssekretariat obliegt. Ob die Leistung für Ihren Studiengang anrechenbar ist, kann der Lehrstuhl nicht beurteilen. Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Anrechenbarkeit und des Anrechenprozederes ist ausschließlich das Prüfungssekretariat.
Für im Ausland erbrachte Leistungen können keine Scheine ausgestellt werden!
3. Ausstellung des Learning Agreements
Wir teilen Ihnen zeitnah mit, ob die Ausstellung eines Learning Agreements möglich ist oder ob zusätzliche Informationen erforderlich sind. Sie werden benachrichtigt, wenn Sie sich das Learning Agreement im Sekretariat des Lehrstuhls abholen können.
4. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt
Beginnend mit dem Sommersemester 2017 gibt es im Rahmen der Anerkennung und Umrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen zwei Neuerungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau. Die Noten werden zentral im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Universität umgerechnet, hierbei findet ausschließlich die modifizierte Bayerische Formel Anwendung.
Informationen zur Zentralen Notenumrechnung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen, insbesondere das Transcript of Records IM ORIGINAL (keine Kopien, keine Scans) vorgelegt werden müssen!
Vorläufige Bescheinigungen/Ausdrucke von Online-Notenübersichten o.ä. genügen nicht!