Liebe Studentinnen und Studenten,
im WS 2016/17 wurde die Kommentierung von Hilfsmitteln laut Bekanntmachung des Prüfungssekretariats noch großzügig (gemäß den bisher geltenden Regelungen) gehandhabt; insbesondere waren farbige Unterstreichungen (z.B. mit Textmarker) zugelassen.
Nach der ab dem Sommersemester 2017 geltenden Regelung sind jedoch nur noch Unterstreichungen mit Bleistift zulässig.
Um zu verhindern, dass sich die Teilnehmer an Wiederholerklausuren neue Gesetze kaufen müssen und auch um die Vergleichbarkeit mit der „regulären“ Klausur sicherzustellen, haben wir entschieden, für die Wiederholerklausuren „Ertragsteuern und Steuerbilanzen“ sowie „Steuerplanung“ im Sommersemester 2017 letztmalig auch die alte Regelung zuzulassen, d.h., farbige Unterstreichungen sind hier zulässig.
Für alle übrigen Klausuren des Lehrstuhls („Steuerwirkung und Steuerplanung“, „Grundzüge der internationalen Besteuerung“ sowie „M&A – Tax Aspects“) gelten jedoch die aktuellen Regelungen.
Die alten und neuen Regelungen finden Sie hier.