Promotion
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet die Möglichkeit zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.). Im Rahmen einer solchen Promotion, die eine mindestens zweisemestrige Immatrikulation als Promotionsstudent an der Universität Passau voraussetzt, erstellt die Doktorandin bzw. der Doktorand eine wissenschaftliche Abhandlung in deutscher oder englischer Sprache und unterzieht sich abschließend entweder einem aus vier mündlichen Prüfungen (Allgemeine BWL, Allgemeine VWL und 2 Pflichtwahlfächer) bestehenden Rigorosum oder einer Disputation. Für die formale Zulassung als Doktorandin bzw. Doktorand sowie die Durchführung des Promotionsverfahrens ist der Ständige Promotionsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zuständig. Materielle, die Promotion betreffende, Fragen sind auf direktem Wege mit der jeweiligen Betreuerin bzw. dem jeweiligen Betreuer zu klären.
Zulassungen an anderen Hochschulen
Andere, insbesondere ausländische, Hochschulen verlangen von ihren Bewerberinnen und Bewerben oft eine Bestätigung, dass diese an der Universität, an der sie ihren Hochschulabschluss erlangt haben, zum Doktorandenstudium ohne Ablegen einer Zusatzprüfung berechtigt wären.
Eine solche Bestätigung auszustellen, ist uns aus folgenden Gründen nicht möglich: Die Zulassung als Doktorandin und Doktorand erfolgt an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau durch Beschluss des Ständigen Promotionsausschusses. Ohne formellen Antrag auf Zulassung zur Promotion kann der Promotionsausschuss jedoch keine Entscheidungen treffen und demnach auch keine Bestätigung diesbezüglich ausstellen. Die Erfordernisse zur Zulassung ergeben sich jedoch aus der Promotionsordnung.
Finanzielle Förderung
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können finanzielle Förderungen beantragen für
- die Veröffentlichung von Dissertationen (und Habilitationen) und
- die Durchführung von Tagungs- und Konferenzreisen
Die Richtlinien sind auf den Seiten der Finanzabteilung zu finden. Einen Überblick mit Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf der Seite zur Nachwuchsförderung.
Graduiertenzentrum
Das Graduiertenzentrum steht allen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität offen. Es unterstützt diese u.a. durch sein Informations-, Beratungs- und Veranstaltungsangebot sowie finanzielle Förderprogramme.