Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind rund 70 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu Beginn Ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter zusammengestellt.
E-Mail-Verteiler für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät
Alle aktuellen Informationen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über einen E-Mail-Verteiler verschickt. Wir bitten alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , sich für den Verteiler zu registrieren. Nach der Registrierung werden Sie vom Administrator freigeschaltet und können den Verteiler nutzen.
Die Anmeldung erfolgt über: ma-wiwi-subscribe@yahoogroups.de
Beitrag senden: ma-wiwi@yahoogroups.de
Aus Mailingliste austragen: ma-wiwi-unsubscribe@yahoogroups.de
Die Administratorrechte liegen bei den Vertretern im Fakultätsrat.
Informationen für neue wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Folgende Informationen sollen Ihnen den Einstieg in Ihr neues berufliches Umfeld als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. als Mitarbeiter an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erleichtern. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.uni-passau.de/wissenschaftlicher-nachwuchs/
Promotionsphase
Im Frühjahr 2018 wurde die universitätsweit einheitliche Betreuungsvereinbarung eingeführt. Mit ihr kann von Beginn an ein transparenter Ablauf der Promotion gefördert werden. Sie kann außerdem als Leitfaden für strukturierte Beratungsgespräche vor der Promotion dienen.
Wir empfehlen in jedem Fall, eine solche Vereinbarung zu Beginn der Promotion zu schließen. Die Betreuungsvereinbarung kann unter anderem folgende Aspekte regeln:
- Zusage über die Betreuung durch den*die Professor*in
- Häufigkeit des Austauschs mit dem*der Professor*in
- Integration des Promovierenden in die Forschung des*der Professor*in
- Individuelle Angleichungsstudien und Weiterqualifizierung des Promovierenden
- Meilensteine der Promotion
Die Promotion erhält durch eine solche Zusage ebenso Verbindlichkeit, wie die regelmäßige Betreuung des Promovierenden. Sie regelt damit nicht nur Rechte und Pflichten der Doktorand*innen, sondern auch der Betreuenden. Weitere Hilfe zur Erstellung oder dem Abschluss einer Vereinbarung bietet der Leitfaden der DFG. Zudem hat sich die Universität Leitlinien gegeben, jene u.a. ethische Maßstäbe im Umgang mit Wissenschaft und Arbeitsverhältnissen umfassen.
Zu Beginn jeder Promotion stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Die häufigsten Finanzierungsmodelle sind dabei eine Stelle an einer Universität, eine Beschäftigung in der freien Wirtschaft oder ein Stipendium. Einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme und Stipendien kann man auf den Seiten des Graduiertenzentrums erlangen. Zudem werden aktuelle Stellenangebote auf der Webseite der Universität Passau ausgeschrieben.
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht nur eine bereichernde Erfahrung, sondern auch ein wesentliches Profilbildungselement für Wissenschaftler*innen. Sie können unterschiedliche Programme und Stipendien für die Gestaltung Ihres Auslandsaufenthaltes nutzen. Hier einige Beispiele:
- Erasmus+: Forschen und Lehren im Ausland (STA) und Fort- und Weiterbildungen im Ausland (STT), Ansprechpartnerin im Akademischen Auslandsamt ist Stefanie Dallmeier
- Fördermöglichkeiten für Frauen bei Forschungsaufenthalten im Ausland über das Frauenbüro
- Stipendien und Fördermöglichkeiten für längere Auslandsaufenthalte bietet die Stipendiendatenbank des DAAD
- Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt
Die Formulare zur Abrechnung der Lehrverpflichtung werden zum Semesterende vom Dekanat an die Lehrstühle verschickt. Bei der Personalabteilung sind unter dem Stichwort "Lehrverpflichtung" entsprechende Formulare sowie die Lehrverpflichtungsordnung verfügbar.
Einmal im Jahr können die Lehrstuhlinhaber*innen wissenschaftliche Mitarbeitende für ein Leistungsentgelt vorschlagen. Die Bewilligung/Absage erfolgt durch den*die Dekan*in unter Berücksichtigung des jeweiligen Jahreskontingents.
Die verschiedenen Promotionsordnungen der Fakultäten sowie außer Kraft getretene Promotionsordnungen finden Sie unter Promotions- und Habilitationsordnungen.
Es gibt zahlreiche Wege der Reisekostenförderung. Hier haben wir die wichtigsten Möglichkeiten an der Universität zusammengestellt.
Reisekostenbeihilfe des Frauenbüros
Reisekostenzuschuss des Graduiertenzentrums
Reisekostenbeihilfe der Dekanate
Nichts dabei? Dann helfen weitere Fördermöglichkeiten und Datenbanken:
Reisekostenförderung des DAAD
www.stipendienlotse.de
Hinweis: Bisher ist es nicht möglich, sich über die Universität Passau eine Summer School fördern zu lassen. Spezielle Förderprogramme gibt es beispielsweise vom DAAD.
Promovierende haben an der Universität verschiedenste Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Kursangebote zu nutzen. Die Teilnahmebedingungen der Programme sind auf deren Seiten beschrieben.
Graduiertenzentrum
Lehre+
Zentrum für Karriere und Kompetenzen
Zudem bieten die Fakultäten auch verschiedene fachspezifische Graduiertenschulen. Eine Übersicht und Informationen zu den einzelnen Angeboten befinden sich auf den Seiten des Graduiertenzentrums.
Abschluss der Promotion
Über die verschiedenen Möglichkeiten der Veröffentlichungspflicht nachzukommen (Verlagsveröffentlichung, Kopienablieferung, Dokumentenserver OPUS Passau) informiert Sie die Universitätsbibliothek.
Um die Dissertation konzentriert fertig stellen zu können, lohnt sich häufig ein zeitlich begrenztes Promotionsabschlussstipendium. An der Universität Passau werden solche Stipendien nur durch die Frauenbeauftragte vergeben.
Promotionsabschlussstipendium der Frauenbeauftragten
Weitere Förderer*innen solcher Abschlussstipendien sind:
Adelhausenstiftung (Speziell für katholische Promovendinnen)
FAZIT-Stiftung (Bedingung ist eine finanzielle Notlage; auch Teilstipendien)
Dr.-Leo-Ricker-Stiftung
Mit Ablauf von sechs Semestern werden Promovierende automatisch exmatrikuliert. Dies ist durch ein formloses Schreiben, unterschrieben durch Doktorand*in und Betreuer*in zu ändern. Das Schreiben benötigt eine Begründung für die Verlängerung und ist direkt an das Studierendensekretariat zu richten.
Die Universität Passau überstützt herausragende Dissertationen mit einem Zuschuss zu den Druckkosten. Der Antrag und weitere Informationen sind auf der Seite des Graduiertenzentrums verfügbar.
Weitere Druckkostenstipendien bieten folgende Institutionen:
Deutscher Akademikerinnenbund (Frauen; bis zu 500 Euro; deutscher Verlag)
Gerda-Weiler-Stiftung (Interdisziplinäre feministische Frauenforschung)
Studienstiftung Ius Vivum (Jura)
Johanna und Fritz Buch Gedächtnisstiftung (bis zu 1.500 Euro)
Feedback
Nicht alle Informationen erhalten? Hinweise, Feedback und inhaltliche Ergänzungen sind herzlich willkommen.
Weitere Informationen
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Master-Absolventen, haben bei der Steuererklärung einige Punkte zu beachten, die nicht in den einschlägigen Ratgebern stehen. Bitte suchen Sie zur ersten Einkommensteuererklärung daher fachkundige Beratung.
Die Fakultät informiert Sie über alle relevanten Hinweise zur Promotion.
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung zur Doktorprüfung folgende Punkte:
- Immatrikulation an der Universität Passau als Promotionsstudierende. Dabei ist der Studentenwerksbeitrag i.H.v. 52 Euro pro Semester. Der Studierendenstatus enthält auch die kostenlose Nutzung des Busverkehrs in Passau.
- Anmeldung als Doktorandin bzw. Doktorand beim Promotionsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Zu beachten ist hier vor allem, dass die angemeldete Promovierenden noch zwei volle Semester als Promotionsstudierende eingeschrieben sein müssen. Vorher ist eine Anmeldung zur Doktorprüfung nicht möglich!
Das Graduiertenzentrum informiert regelmäßig über Seminare, die speziell auf die Bedürfnisse von Promovierenden zugeschnitten sind, sowie Kooperationen und Fördermöglichkeiten. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können beim Graduiertenzentrum Mitglied werden.
Der Konvent des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals versteht sich als Vertretung aller Angehörigen des so genannten akademischen Mittelbaus an der Universität Passau. Zu dieser Gruppe gehören die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
Alle Information zu den Aktivitäten finden Sie auf den zentralen Universitätsseiten.