Gremien und Ausschüsse
Die Zusammensetzung der zentralen Organe und Gremien der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist laut Art. 31 (2) BayHschG "zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist." So werden zahlreiche für die Fakultät wesentliche Entscheidungen im Fakultätsrat getroffen und zum Beispiel hochschulpolitische Entwicklungen in der Fakultät und der Universität besprochen, neue Studiengänge beschlossen, Lehraufträge und Gastvorträge genehmigt, Mitglieder der Ausschüsse gewählt usw.
Prüfungsausschuss und Prüfungskommission
Der Prüfungsausschuss/Prüfungskommission berät und beschließt über Prüfungsmodalitäten, Anerkennung von Prüfungsleistungen usw.
Studienzuschussgremium
Das Studienzuschussgremium entscheidet über die fakultätsinterne Verwendung der Studienzuschüsse.
Frauenbeauftragte der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft. Die Frauenbeauftragte achtet insbesondere auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende.